Übersicht

Unsere Leistungen

Seit über 30 Jahren haben wir Erfahrung mit der Entwicklung elektronischer Baugruppen, Geräte und Software. Ursprünglich waren es Datenübertragungsgeräte für die damalige Deutsche Reichsbahn. Von 1982 bis 1992 lag der Schwerpunkt in der Datenübertragung per Funk bzw. der optischen Freiraumübertragungstechnik.

1992 folgte der Schritt in die Selbständigkeit. Seit dieser Zeit haben wir für eine Vielzahl von Firmen Konzepte erstellt, elektronische Geräte und Baugruppen entwickelt, die Fertigung organisiert oder die Geräte in kleineren bis mittleren Stückzahlen selbst gefertigt. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf Controller- und Sensortechnik, aber auch Funk- und Infrarot-Richtfunktechnik gehören zu unseren Spezialgebieten. Wir entwickeln ebenso Firmware für Controller und Software für PCs. Weiterhin erstellen wir Konzepte und Gutachten. Presseartikel, Berichte und themenbezogene Recherchen sind ein weiteres Betätigungsfeld. Unter Referenzen und Projektbeispiele finden Sie eine Auswahl von Aktivitäten der vergangenen 23 Jahre.

Wir können Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Projektmanagment
  • Entwicklung elektronischer Baugruppen und Geräte
  • Entwicklung und Konstruktion Mechanik und Optik
  • Leiterkartendesign
  • Softwareentwicklung
  • Herstellung von Mustergeräten und Kleinserien
  • Organisation der Produktion bei Partnerfirmen
  • Erarbeitung von Gutachten und Studien
  • Durchführung von Lehrgängen auf dem Gebiet der Elektronik
  • Erarbeitung von Veröffentlichungen

Sie haben ein Unternehmen und suchen ein Produkt? Auch da können wir helfen. Wir erarbeiten Vorschläge für innovative Produkte, die wir auf Wunsch auch entwickeln können. Ihr Unternehmen kann dieses Produkt danach herstellen.

In den vergangenen Jahren haben wir ebenso spezielle Verfahren entwickelt, für die es bisher keine technischen Lösungen gibt. Dazu gehörten spezielle Sensor- und Messverfahren. Wir haben seit 1992 mehrere spezielle Verschlüsselungsverfahren entwickelt. Damit konnten Diebe keine Türen durch Tricksereien öffnen, wie das z.B. beim Autodiebstahl noch immer gemacht wird.

Unsere Erfahrungen liegen auf den Gebieten:

  • analoge und digitale Schaltungstechnik
  • Sensortechnik (chemisch, optisch, mechanisch, Bewegung, Ultraschall)
  • HF-Technik
  • optische Freiraumübertragung
  • Mikrocontrollertechnik
  • Programmierung von Mikrocontrollern
  • PC-Programmierung in Pascal
  • Entwicklung spezieller Messverfahren für die es bisher keine Technik gibt


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AGB

Allgemeines

Für Entwicklungsaufträge gelten die hier angegeben AGBs. Sie sind Bestandteil des Angebots und des Vertrags.

Ziel unserer Entwicklungen sind hohe Qualität, Zuverlässigkeit und lange Lebensdauer. Deshalb sind die hier angegebenen Besonderheiten zu beachten.

Auftragserteilung und Angebot

Nach der Übergabe eines Dokuments der Anforderungen mit Angabe aller erforderlichen Daten, wird ein Angebot in Form eines Pflichten- und Lastenhefts erstellt. Dabei werden auch Grundlagen erläutert.

Lieferumfang

Zum Lieferumfang im Rahmen der Entwicklung gehören:

  • vereinbarte Anzahl der Musterbaugruppe
  • Dokumentation

Eine weitere Musterbaugruppe wird beim Auftragnehmer zurückbehalten, um eventuelle Fehler später zu prüfen oder Änderungen in der Software auszuführen. Damit steht auch schnell ein Ersatz zur Verfügung, falls es zu einer Zerstörung des bereits eingesetzten Gerätes kommen sollte.

Bearbeitungszeit und Liefertermin

Die Bearbeitungszeit wird entsprechend der erforderlichen Aufgaben ermittelt. Dabei werden auch Lieferzeiten für Fremdleistungen berücksichtigt. Dementsprechend wird der Liefertermin vereinbart.

Der Liefertermin kann sich verlängern, wenn vom Auftraggeber nicht alle Daten des Projekts oder Nebeneffekte, die erst später erkannt oder mitgeteilt wurden, angegeben sind. Ebenso kann es durch gesetzliche und behördliche Anordnungen (z.B. Import- / Exportbeschränkungen) kommen. Ebenso können starke Verzögerungen bei Lieferanten durch dortige Arbeitsausfälle entstehen. Dafür gibt es viele Ursachen, wie z.B. Erdbeben, Flutkatastrophen, Stromausfälle, gesetzliche Verbote, Krankheiten, Einbrüche usw.

Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung des Liefertermins durch solche Ursachen sind ausgeschlossen.

Entwicklungskosten und Zahlungsbedingungen

Die im Angebot angegebenen Kosten enthalten Stundenlohn, Gebühren und Kosten für Fremdleistungen. Zusätzliche Kosten sind entsprechend zu vereinbaren und werden im Angeot angegeben.

Die Zahlung erfolgt in zwei Raten. Die Raten werden zu folgenden Zeitpunkten fällig

  • 1. Rate 50 % der Summe / Termin: bei Auftragserteilung
  • 2. Rate 50 % der Summe / Termin: nach Abschluss aller Arbeiten und Übergabe der Mustergeräte und Dokumentation und Prüfung durch den Auftraggeber

Für jede der Raten wird eine gesonderte Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Sollte sich während der Bearbeitung eine wesentliche Änderung der Aufgabenstellung ergeben, so ist eine Vertragsänderung erforderlich. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen und es ist eine neue Kostenkalkulation für die Entwicklung erforderlich.

Erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate gehen alle Rechte des Auftrags an den Auftraggeber über.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist zur Bereitstellung aller für die Entwicklung notwendigen Informationen verpflichtet.
  • Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Mitarbeiter zur Absprache technischer Details.
  • Offene Fragen sind bei der Bearbeitung rechtzeitig zu besprechen. Dazu gehören z.B. physikalische und andere Nebeneffekte.

Garantiepflicht

Für die übergebenen Musterbaugruppen wird eine Garantie von zwei Jahren gewährt. Die Garantie ist auf Funktionsausfälle beschränkt. Bei nicht sachgemäßem Gebrauch erlischt die Garantie. Mängel werden in der Garantiezeit kostenlos beseitigt. Die Haftung für Nachfolgeschäden (z.B. bei Datenverlust, Auftreten von Gefahrensituationen usw.) ist ausgeschlossen.

Bei der Auswahl von Bauelementen und Material werden nur Typen mit garantiert hoher Qualität benutzt.

Ebenso wird garantiert:

  • Einhaltung gesetzlicher Standards und Normen
  • EMV
  • Berücksichtigung der Einsatzbedingungen, z.B. Temperatur, UV-Strahlung, Störsignale aus Umgebung usw.

Geheimhaltungspflicht

  • Auftragnehmer und Auftraggeber sind zur Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet.


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